Bildungsprämie

Bildungsprämie

Wir zitieren aus http://www.bildungspraemie.info:

"Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein." 

Bildungsprämie

Informationen im Überblick (seit 15.01.2010)

  • Die Höhe des Pramiengutscheins wurde auf maximal 500 € erhöht.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 50 % der Kurs – oder Prüfungsgebühren.

Voraussetzungen

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600 € nicht übersteigen.
  • Bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 51.200 € nicht überschritten werden. 
  • Die Förderung gilt auch für Erwerbstätige oder Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb tätig sind und keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von dem Familienbetrieb bezahlt werden. 
  • Der Antragsteller ist in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit einschließlich Berufsrückkehrer.
  • Der Antragsteller ist geringfügig beschäftigt.
  • Der Antragsteller ist selbstständig und das o. g. zu versteuernde Jahreseinkommen wird nicht überschritten. 
  • Der Antragsteller muss mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil kann auch aus den vermögenswirksame Leistungen (vL oder VWL Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland) bezahlt werden, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht, das gilt auch während der Sperrfrist (Spargutschein). Die Beratenden können den Spargutschein nur dann einsetzen, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch den Arbeitnehmer Sparzulage geförderten Personenkreis gehört haben. 


Weitere Informationen unter: 
http://www.bildungspraemie.info oder der kostenfreien Rufnummer 0800 26 23 008
 

Das Verfahren

  • Sie suchen eine der fast 600 Beratungsstellen in Ihrer Nähe auf. 
    Dazu rufen Sie rufen die Seite 
    http://www.bildungspraemie.info auf. Es erscheint die Startseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.   
  • Nach dem Beratungsgespräch entscheidet Ihr Berater und stellt ggf. den Prämiengutschein aus. 

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäschen Union gefördert.

Logo ESF
Share by: